Anwaltliches

Amtsgericht Zeven

Nach inzwischen mehr als 40 Jahren engagierter Berufstätigkeit wollen wir nach und nach den Ruhestand vorbereiten und übernehmen nur noch Angelegenheiten, die zeitlich und inhaltlich überschaubar bzw. planbar sind.

Beispielhaft sind

  • einvernehmliche Scheidungen
  • Kündigungsschutzverfahren für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
  • grds. Bußgeld- und Strafverfahren (einschließlich Pflichtverteidigungen)
  • Überprüfung von – insbesondere notariellen – Verträgen, insbesondere notariellen Verträgen

Da wir über Jahrzehnte in allen gängigen Rechtsgebieten tätig waren, können wir natürlich auch bei vielen anderen Fragestellungen juristischen Beistand anbieten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Sache nicht hochgradig komplex ist und keine jahrelangen gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Auseinandersetzungen zu befürchten sind, fragen Sie einfach nach.

Daneben können Sie Rat und Unterstützung in allen Fragen des Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangverwaltungsrechts anfragen, z.B. wenn

  • wenn Sie sich in Insolvenz befinden und sich Probleme mit dem Ablauf des Verfahrens ergeben
  • sich Arbeitgeber/in, Mieter/in oder Vermieter/in in Insolvenz befinden
  • ein Schuldner von Ihnen insolvent ist und Sie Ihre Forderung anmelden müssen
  • Sie als GmbH-Geschäftsführer/in oder Arbeitgeber/in strafrechtliche Maßnahmen befürchten müssen

Ein Bürobetrieb mit festen Bürozeiten „zum persönlichen Vorbeikommen“ ist nicht mehr vorhanden, sondern nur noch ein Telefonservice zur Entgegennahme Ihrer Anrufe. Der Kontakt sollte deshalb in erster Linie auf schriftlichem bzw. telefonischen Wege stattfinden. Ort und Zeit evtl. notwendiger persönlicher Besprechungen müssen individuell abgestimmt werden.