Diese Änderung betrifft alle, die Kontopfändungen fürchten. Es ist nicht mehr möglich, Sozialleistungen innerhalb von 14 Tagen abzuheben oder einen gerichtlichen Pfändungschutz für das unpfändbare Arbeitseinkommen zu erhalten.
Schutz für das Konto gibt es ab 01.01.2012 nur durch ein so Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto)
Achtung- P-Konten können nicht als Gemeinschaftskonten geführt werden
- Nur ein bestehendes Konto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.