Ganz genau heißt es „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Es wurde ein neuer § 312 g BGB eingefügt.
Es bleibt zu hoffen, dass es dazu beiträgt, die „Internet-Abzocker“ und „Klick-Betrüger“ abzuschrecken.