Ein neuer § 24 a FEV wurde eingefügt. Der besagt, dass Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden, nach 15 Jahren ablaufen und dann zwecks Erneuerung von Passbild etc. ausgetauscht werden müssen. Außerdem werden die Fahrerlaubnisklassen wegen der Anpassung an die EU neu geregelt.
Einzelheiten sind zu erfahren beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
[stextbox id=“plus“ caption=“für Ermittlungsbehörden etc.“]Es liegen aktuelle Personen-Daten vor.[/stextbox] [stextbox id=“black“ caption=“für Führerscheininhaber“]Der erhöhte bürokratische Aufwand „nervt“. [/stextbox]