Archiv der Kategorie: Gesetzesänderungen

Patientenrechtegesetz

Durch Ergänzungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 630 a -h BGB) und des Sozialgesetzbuches wurden viele Rechte von Patienten (wie z.B. das Recht auf Einsicht in die Patientenakte) und Pflichten der Ärzte (z.B. gründliche Aufklärung und Diagnose) festgeschrieben.

Einzelheiten sind zu erfahren beim Bundesgesundheitsministerium und dem Portal des Vereins für soziales Leben e.V.

[stextbox id=“plus“ caption=“für Patienten/Patientinnen“]Es herrscht mehr Rechtssicherheit. Ein Blick ins Gesetz reicht für eine erste Orientierung.[/stextbox] [stextbox id=“black“ caption=“für Ärzte/Ärztinnen/ „]Der „Halbgott in Weiß“ hat endgültig ausgedient. Der moderne Arzt muss zusehen, wie der Spagat zwischen meist knappem Budget und sorgfältiger = zeitaufwändiger Behandlung bewältigt wird. [/stextbox]

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

Ein neuer § 24 a FEV wurde eingefügt. Der besagt, dass Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden, nach 15 Jahren ablaufen und dann zwecks Erneuerung von Passbild etc. ausgetauscht werden müssen. Außerdem werden die Fahrerlaubnisklassen wegen der Anpassung an die EU neu geregelt.

Einzelheiten sind zu erfahren beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

[stextbox id=“plus“ caption=“für Ermittlungsbehörden etc.“]Es liegen aktuelle Personen-Daten vor.[/stextbox] [stextbox id=“black“ caption=“für Führerscheininhaber“]Der erhöhte bürokratische Aufwand „nervt“. [/stextbox]

Novelle des Verbraucher-Informationsgesetzes (VIG)

Durch die Novellierung des VIG zum 1. September 2012 wird der bisherige Informationsanspruch betr. Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenständen wie Kleidung, Reinigungsmittel oder Spielwaren auch auf technische Verbraucherprodukte wie Haushaltsgeräte, Heimwerkerartikel oder Möbel ausgedehnt. Kosten fallen bei einfachen Anfragen gar nicht mehr an bzw. können nur noch zum Selbstkostenpreis berechnet werden.

Einzelheiten sind zu erfahren beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und in einem Flyer der IHK Berlin

[stextbox id=“plus“ caption=“für Verbraucher/innen“]Zu kalkulierbaren Kosten können von Behörden Auskünfte über Kontrollergebnisse der o. g. Produkte angefordert werden, z.B. wenn der Verdacht besteht, dass ein bestimmtes Produkt für eine Allergie verantwortlich ist.[/stextbox] [stextbox id=“black“ caption=“für Herstellerfirmen“]Das Verschweigen von Produktmängeln wird erschwert. [/stextbox]

Gesetz gegen Internet-Kostenfallen

Ganz genau heißt es „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Es wurde ein neuer § 312 g BGB eingefügt.

Es bleibt zu hoffen, dass es dazu beiträgt, die „Internet-Abzocker“ und „Klick-Betrüger“ abzuschrecken.

Allg. Pfändungsschutz für Konten endet

Diese Änderung betrifft alle, die Kontopfändungen fürchten. Es ist nicht mehr möglich, Sozialleistungen innerhalb von 14 Tagen abzuheben oder einen gerichtlichen Pfändungschutz für das unpfändbare Arbeitseinkommen zu erhalten.

Schutz für das Konto gibt es ab 01.01.2012 nur durch ein so Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto)

 Achtung 
  • P-Konten können nicht als Gemeinschaftskonten geführt werden
  • Nur ein bestehendes Konto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.

VO zu Zeitarbeits-Mindestlohn

Nun erhalten auch Zeitarbeiter/innen einen verbindlichen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 7,89 € im Westen und von 7,01 € im Osten einschließlich Berlin. Mindestlohnunterschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird. In manchen krassen Fällen werden die betroffenen Arbeitgeber auch strafrechtlich belangt.